Da wir für Euch Zeit blocken, wenn ihr Piercingtermine bucht, bitten wir Euch, so fair zu sein und Termine, die ihr nicht einhalten könnt, mindestens 24h vorher online abzusagen. Bei nicht eingehaltenen Nachsorgeterminen erlischt der Anspruch auf Nachsorge.
In unserem Preis inbegriffen:
• "no touch" sterile Arbeitsabläufe (OP-Tücher, OP-Stifte, sterilisierter Schmuck, OP-Handschuhe)
• ausführliche Beratung
• Standardtitanschmuck ASTM F136 mit mirror finishing für Erstbesatz
• Pflegehinweise
• 360° Nachsorge
Wenn du lieber Goldschmuck hättest, teile uns das bitte bei Deiner Buchung mit. Du kannst Dir Deinen Wunschschmuck auf shop.per4store.com aussuchen.
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG:
für Minderjährige zum DOWNLOAD!
Altersvorgabe für Piercings:
Ohrloch Piercing ab 6 Jahren möglich.
Folgende Piercings sind ab 14 Jahren möglich:
• Ohr (1.2 oder 1.6 mm)
• Augenbraue
• Lippe
• Lippenbändchen
• Nasenflügel
• Bauchnabel
• Septum
Folgende Piercings sind ab 16 Jahren möglich:
• Ohr Industrial
• Zunge Basic
• Brustpiercing (nur bei Anwesenheit eines Elternteils)
Folgende Piercings sind ab 18 Jahren möglich:
• Intimpiercings
• Zwischenauge (Bridge)
• Skindiver
• Dermal Anchor
• Backenpiercing (Cheek)
• Surface Piercings
Jugendliche mit 14 und 15 Jahren werden nur gepierct, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend ist und von dem zweiten die Einverständniserklärung unterschrieben vorliegt und folgende Unterlagen mitgebracht wurden:
• Ausweis/Ausweiskopie beider Erziehungsberechtigten
• Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person
Sollte ein alleiniges Sorgerecht bestehen, ist der Nachweis mittels der Bescheinigung gemäß §58A Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen nach §1626A Abs.1 Nr. 1 und 3 BGB zu erbringen.
Bei Jugendlichen mit 16 und 17 Jahren ist es ausreichend, wenn der Jugendliche folgende Dokumente vorweisen kann:
• Die von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllten Einverständniserklärung bei Minderjährigen
• Ausweis/Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten, der die Einverständniserklärung unterschrieben hat
• Ausweis/Ausweiskopie der zu piercenden Person
Wir behalten uns vor, ggf. telefonisch Rücksprache mit dem/n Erziehungsberechtigten zu halten oder ihn/sie einzuladen.
Alternativ zum Personalausweis werden folgende Dokumente mit Lichtbild akzeptiert:
• Reisepass
• Führerschein
• Kinderausweis
• Aufenthaltsgenehmigung • Krankenkassenkarte
• Schülerausweis
Wenn weitere Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese VOR einem Besuch mit uns telefonisch geklärt werden. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen ALLE Dokumente vorhanden sein.
Wichtig! Anzahlung für TATTOO
Termine können bis 48h vorher kostenfrei umgebucht oder abgesagt werden, ansonsten verfällt die Anzahlung!
Folgende Piercings werden bei uns nicht gestochen:
• Scoop Piercing (Risiko an Komplikationen)
Folgende Angaben sind in der Einverständniserklärung zu machen:
• Name und Anschrift des Minderjährigen
• Geb. Datum des Minderjährigen
• Geb. Datum des/der Erziehungsberechtigten
• Die Einverständnis ist von beiden Seiten zu unterschreiben (die zu piercende Person und von der/den Erziehungsberechtigten)
Sollte der Name oder der Wohnsitz der Minderjährigen, mit dem des Erziehungsberechtigten nicht übereinstimmen (z. B. nach einer Scheidung), so sind ebenfalls diese Dokumente (z. B. Scheidungsurteil etc.) als Kopie vorzulegen, um den Sachverhalt zu klären.
Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle oben angegebenen Dokumente von dem gesetzlichen Vormund ausgestellt werden.
(AGBs beachten)